TANZPALAST

Reglement Tanzpalast/Move Factory

1. Daten, Zeiten, Belegungsart, Zahlungsart

 

werden zwischen den Parteien im Mietvertrag geregelt. Für Training und Privatunterricht wird kein Mietvertrag ausgestellt.

 

3. Belegungsarten

 

Kurse, Training, Privatunterricht, Konzerte, Events aller Art.

 

4. Schlüssel

 

Gegen eine Depotgebühr von Fr. 100.- erhält der Mieter einen Eingangsschlüssel HM1. Wird der Schlüssel mehr als 2 Monate nicht gebraucht, gibt ihn der Mieter unaufgefordert zurück.

 

5. Reinigung

 

5.1. Bei Pauschalen ist die Reinigung im Mietpreis inbegriffen. Bei einmaligen Belegungen erfolgen Saal- und WC-Reinigung entweder durch den Mieter oder zu Fr. 40.-/h durch den Vermieter. Kehricht muss auf eigene Kosten entsorgt werden. Schlüssel- und Saalübergabe werden im Mietvertrag geregelt.

5.2. Der Saal wird nach Gebrauch so verlassen, wie er vorgefunden wurde. Beschädigungen aus unsachgemässer Behandlung werden zu Lasten des Mieters instandgestellt. Bei Übernahme des Saals prüft der Mieter Saal und Infrastruktur und meldet allf. Mängel.

 

6. Infrastruktur

 

6.1. Im Mietpreis inbegriffen:
Die installierten CD-Geräte inkl. Mischpulte, 4 Lautsprecher, 1 Video/DVD-Gerät, 1 Bildschirm, Licht, Lüftung, Heizung, Tische und Stühle für ca. 150 Personen.
6.2. Die Mietenden verpflichten sich, zur Infrastruktur Sorge zu tragen um Schäden zu verhindern. Dies gilt insb. zu den Musikanlagen und zur Trennwand.

6.2. Im Mietpreis nicht inbegriffen:
Flügel Ibach (ungestimmt: Fr. 100.- pro Benützung); 16-Kanal-Mischpult, 5 Mikrophons mit Kabel und Ständer, 1 Beamer (pauschal Fr. 100.- pro Benützung).

6.3. Bar
Die Bar kann jederzeit aktiviert werden. Ist sie aktiviert, dürfen keine privaten Getränke konsumiert werden.

 

7. Zusatzräume

 

Als Garderobe dient ein Materialraum mit Dusche. Die WC-Anlagen sind öffentlich und werden von anderen Mietern und Publikum mitbenutzt.

 

8. Werbung

 

Nach Möglichkeit den Namen „Tanzpalast“ auf allen Werbeträgern erwähnen. Werbetechnische Zusammenarbeit kann in Erwägung gezogen werden.

 

9. Kündigung

 

a) Pauschalen: Nach Ablauf der vereinbarten Periode verlängert sich die Reservation automatisch. Kündigungsfrist während der Vertragsdauer 6 Monate; auf Ablaufdatum 3 Monate.

b) Einmalige Belegungen: bis 60 Tage vor dem Anlass: keine Annullierungskosten; 59-30 Tage: 30%; 29-10 Tage: 60%; ab 9. tag: 100%.

c) Training/Privatunterricht: ohne Frist.

 

10. Versicherung

 

Die Unfallversicherung ist Sache des Mieters. Bei Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung auf den Tanzpalast.

 

11. Weitere Bestimmungen

11.1. Da sich der Tanzpalast in einem Wohngebiet befindet, muss auf die Anwohnerschaft Rücksicht genommen werden. Ab 22h muss in der Passage Ruhe herrschen und die Musik auf 89Db gedrosselt werden. Das Entree gilt als Schallschleuse, die Türen dürfen nicht geöffnet bleiben. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Bestimmung durch Dritte verantwortlich. Es herrscht striktes Rauchverbot im ganzen Saal inkl. Toiletten. Der Mieter verplichtet sich zur Durchsetzung des Verbots gegenüber Dritten. Rauchen nur im Entree erlaubt. Er verpflichtet sich ebenfalls, nur bodenschonende Aktivitäten durchzuführen. Es stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bei Missbrauch der Vertrauenssituation kann der Vermieter mit sofortiger Wirkung und ohne Mietreduktion kündigen. Schadenersatz und die Geltendmachung von Folgekosten bleiben vorbehalten. Vereinbarungen im Mietvertrag gelten über dieses Reglement.

11.2. Events bedürfen keiner amtlichen Bewilligungen.

11.3. Bei Ursache höherer Gewalt erlischt ein Mietvertrag ohne jeden Entschädigungsanspruch. Wird eine Veranstaltung infolge schlechter Witterung, Besuchermangel usw. abgesagt, ist der Mietzins weiterhin geschuldet. Vertragsbruch zieht eine Konventionalstrafe in der Höhe der vereinbarten Miete nach sich. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Änderungen, welche nach Vertragsabschluss vorgenommen werden, bedürfen der Einwilligung beider Parteien.

 

12. Tarife  (Link)

 

12.1. Es werden attraktive Pauschalen gewährt. Diese Kontingente gelten nur für die exklusive Benützung durch den betroffenen Mieter. Die Kurse müssen durch ihn organisiert und Angestellte durch ihn bezahlt werden, die Kontaktperson ist er, er organisiert Schlüssel sowie Räume und führt Mitarbeiter selbst in die Infrastruktur ein.

 

13. Belegungsplan

 

13.1. Der Belegungsplan kennt 3 Formen von Eintragungen:
a) Farbig gedruckt: Fixbelegungen, special Events
b) Grau gedruckt: Reservationen, die überklebt werden müssen
c) Kleber:                                                                                                                                   

Generell gilt:
1 Kleber 1 Paar 1 Stunde

Braune Kleber
1 brauner Kleber gilt für Training für 1 Paar während 1 Stunde.
Training ab 3. Person: Kopfgeldkleber
Als Training gilt: trainieren ohne finanziellen Anspruch.

Blaue Kleber
1 blauer Kleber gilt für Unterricht an 1 Paar während 1 Stunde
Unterricht ab 3. Person: Kopfgeldkleber
Als Unterricht gilt: Lehrer/Schüler mit finanziellem Anspruch

Gelbe Kleber
gelten für Mischformen mit besonderen Abmachungen: Pauschalen, Workshops, usw.

Es gilt das Prinzip der Selbstdeklaration. Handschriftliche Eintragungen werden als 10er-Pack in Rechnung gestellt.

Nicht gebrauchte Kleber werden nicht rückerstattet.

13.2. Grundregel: „die Grossen fressen die Kleinen“. Der Tanzpalast muss wirtschaftlich geführt werden. Die Kleinbelegungen können dieses Ziel nicht erfüllen. Sie werden generell die Rolle der Lückenbüsser spielen. Dennoch soll an der gängigen Praxis nichts ändern. Pauschalen werden weiterhin langfristig im Plan eingetragen, so dass Überschneidungen leicht zu vermeiden sind. Ein gewisses Mass an Beweglichkeit soll hingegen allen zu gute kommen: jeder und jede hat vielleicht einmal das Bedürfnis, den Tanzpalast für ein ganzes Wochenende zu belegen. Sicher bleibt: keine Reservation wird ohne Rücksprache geändert und vor allem: man redet miteinander!

 

14. Gültigkeit

 

14.1. Dieses Reglement gilt ab 1.1.2012. Es wird nur im Internet publiziert. Änderungen werden den Mietern per eMail bekanntgegeben. Geringfügige Änderungen bedürfen keiner Anpassung der Mietverträge.


Verwaltung:
Mathis Reichel
Allschwilerstrasse 17
4055 Basel
Tel.: 4161.361.20.05
m.reichel@magnet.ch

 

MOVE-FACTORY
(wird 2012 abgerissen)

 

Güterstrasse 81
Infrastruktur: Michael Gaiser, 079 475 4655
Mietwesen: Mathis Reichel, 079 709 9577

 

Reglement

 

Ist der Tanzpalast zur gewünschten Zeit belegt, kann auf die Move-Factory ausgewichen werden. Preise, Reservationen, Kleberbezug und Inkasso laufen über den Tanzpalast. Die Benützungsbedingungen sind also identisch, dieselben Kleber können benützt werden. Bei erstem Gebrauch bitte Kontakt mit Michael Gaiser aufnehmen, s.oben.

Solange wenig gebucht wird, vereinfachen wir das Reservationssystem. Im Ordner liegen die Reservationsblätter bis Dezember. Was weiss ist, ist frei. Im Zweifelsfall hat Move-Factory Priorität.

Zugang zur Move-Factory haben nur befugte Personen: BesitzerInnen eines HM1 des Tanzpalasts.

Der Schlüssel wird nur für den direkten Gebrauch abgehängt und nach der Belegung sofort wieder zurückgebracht. Ergo: hängt kein Schlüssel, kann man davon ausgehen, dass die Move-Factory belegt ist.

Der Saal wird in ordentlichem Zustand verlassen.
Im übrigen gelten dieselben Regeln wie im Tanzpalast, s. Website.


5. Mai 2008
Mathis Reichel
Michael Gaiser